Grundsteuer von der Steuer absetzen: Wer darf was?
Ob die Grundsteuer Ihre Einkommensteuer mindert, hängt allein von der Nutzung der Immobilie ab: Vermietete und betriebliche Objekte ja, selbst genutztes Wohneigentum grundsätzlich nein.
| Situation | Absetzbar? | Wo eintragen |
|---|---|---|
| Vermietete Immobilie | Ja, zu 100 % als Werbungskosten | Anlage V, Zeile „Grundsteuer“ — auch wenn sie auf Mieter umgelegt wird (Umlagen sind dann Einnahmen) |
| Betriebsgrundstück | Ja, als Betriebsausgabe | Gewinnermittlung (EÜR/Bilanz) |
| Häusliches Arbeitszimmer | Anteilig, wenn das Arbeitszimmer abziehbar ist | Anteil = Fläche Arbeitszimmer ÷ Wohnfläche; bei Jahrespauschale (1.260 €) kein zusätzlicher Abzug |
| Doppelte Haushaltsführung | Ja, als Kosten der Zweitwohnung (bis 1.000 €/Monat gesamt) | Anlage N |
| Selbst genutztes Eigenheim | Nein | — (private Lebensführung, § 12 EStG) |
| Mieter | Nein | Die über die Nebenkosten gezahlte Grundsteuer ist keine haushaltsnahe Dienstleistung |
Vermieter: So wirkt die Umlage
Vermieter setzen die volle gezahlte Grundsteuer als Werbungskosten an. Die vom Mieter erstatteten Beträge (Betriebskostenumlage) sind im Gegenzug als Einnahmen aus Vermietung zu erfassen — per Saldo neutral, aber beides gehört in die Anlage V. Bei teilweiser Vermietung (z. B. Einliegerwohnung) wird nach Wohnfläche aufgeteilt.
Gemischte Nutzung
Wird ein Gebäude teils selbst bewohnt, teils vermietet oder betrieblich genutzt, ist die Grundsteuer flächenanteilig aufzuteilen. Nur der vermietete bzw. betriebliche Anteil ist abziehbar.
Wie hoch Ihre Grundsteuer 2026 ausfällt, berechnen Sie mit dem Grundsteuer-Rechner — den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Verzeichnis.
Häufige Fragen
Kann ich als Eigentümer meines selbst bewohnten Hauses die Grundsteuer absetzen?
Nein. Kosten der privaten Lebensführung sind nicht abziehbar. Ausnahmen bestehen nur anteilig für ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer oder eine beruflich veranlasste Zweitwohnung.
Ich lege die Grundsteuer auf meine Mieter um — darf ich sie trotzdem absetzen?
Ja. Sie setzen die gezahlte Grundsteuer als Werbungskosten an und erfassen die Mieter-Umlagen als Einnahmen. Unterm Strich neutral, aber formal korrekt sind beide Positionen anzugeben.
Zählt die Grundsteuer zu den haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG)?
Nein. § 35a EStG begünstigt nur Arbeitskosten von Dienst- und Handwerkerleistungen. Die Grundsteuer ist eine Steuer und fällt nicht darunter — weder für Eigentümer noch für Mieter.
Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.