Der Grundsteuermessbetrag: Herzstück der Berechnung

Der Grundsteuermessbetrag ist der Betrag, auf den Ihre Gemeinde den Hebesatz anwendet: Messbetrag × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Festgesetzt wird er vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid — die Berechnung dahinter unterscheidet sich je nach Bundesland.

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde ÷ 100 = Jahresgrundsteuer

Wo finde ich den Messbetrag?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts (nicht zu verwechseln mit dem Grundsteuerwertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde). Der Messbetrag steht dort als Euro-Betrag, z. B. „96,10 €“. Mit diesem Wert rechnet unser Rechner im Modus „Messbetrag bekannt“ für jedes Bundesland.

Berechnung im Bundesmodell

In elf Ländern gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Messbetrag. Der Grundsteuerwert wird auf volle 100 € abgerundet, der Messbetrag auf volle Cent. Die Messzahlen:

LänderWohnenNichtwohn/unbebaut
Bundesmodell (BB, MV, NW, RP, ST, SH, TH)0,31 ‰0,34 ‰
Berlin0,31 ‰0,45 ‰
Bremen0,31 ‰0,75 ‰
Saarland0,34 ‰0,64 ‰
Sachsen0,36 ‰ (auch unbebaut)0,72 ‰ (Gewerbe)

Beispiel: Grundsteuerwert 310.000 € (Wohnen, Bundesmodell) × 0,31 ‰ = 96,10 € Messbetrag. Bei Hebesatz 470 % ergibt das 451,67 € Grundsteuer im Jahr.

Berechnung in den Ländermodellen

Ermäßigungen (z. B. sozialer Wohnungsbau −25 %, Denkmalschutz) mindern den Messbetrag zusätzlich. Alle Modelle mit Eingabefeldern finden Sie im Rechner.

Messbescheid prüfen

Der Messbescheid ist Grundlagenbescheid: Fehler hier wirken auf die Grundsteuer aller Folgejahre. Einwände gegen die Bewertung müssen per Einspruch beim Finanzamt geltend gemacht werden — ein Widerspruch bei der Gemeinde gegen den Grundsteuerbescheid hilft nicht, wenn der Messbetrag falsch ist.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Messbetrag und Grundsteuer?

Der Messbetrag ist die Zwischengröße vom Finanzamt (Grundsteuerwert × Messzahl bzw. Landesmodell). Die Grundsteuer entsteht erst, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz darauf anwendet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100.

Ändert sich der Messbetrag jedes Jahr?

Nein. Er bleibt bestehen, bis sich am Grundstück etwas Wesentliches ändert (Anbau, Nutzungsänderung, Teilung) oder eine neue Hauptfeststellung erfolgt — im Bundesmodell alle sieben Jahre, erstmals wieder auf den 1.1.2029. Was sich jährlich ändern kann, ist der Hebesatz der Gemeinde.

Mein Messbetrag erscheint zu hoch — was tun?

Prüfen Sie zuerst die Basisdaten (Flächen, Grundstücksart, Baujahr). Fehler werden per Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwert- bzw. Messbescheid geltend gemacht — binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Details: Ratgeber Einspruch.

Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.