Der Grundsteuermessbetrag: Herzstück der Berechnung
Der Grundsteuermessbetrag ist der Betrag, auf den Ihre Gemeinde den Hebesatz anwendet: Messbetrag × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Festgesetzt wird er vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid — die Berechnung dahinter unterscheidet sich je nach Bundesland.
Wo finde ich den Messbetrag?
Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts (nicht zu verwechseln mit dem Grundsteuerwertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde). Der Messbetrag steht dort als Euro-Betrag, z. B. „96,10 €“. Mit diesem Wert rechnet unser Rechner im Modus „Messbetrag bekannt“ für jedes Bundesland.
Berechnung im Bundesmodell
In elf Ländern gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Messbetrag. Der Grundsteuerwert wird auf volle 100 € abgerundet, der Messbetrag auf volle Cent. Die Messzahlen:
| Länder | Wohnen | Nichtwohn/unbebaut |
|---|---|---|
| Bundesmodell (BB, MV, NW, RP, ST, SH, TH) | 0,31 ‰ | 0,34 ‰ |
| Berlin | 0,31 ‰ | 0,45 ‰ |
| Bremen | 0,31 ‰ | 0,75 ‰ |
| Saarland | 0,34 ‰ | 0,64 ‰ |
| Sachsen | 0,36 ‰ (auch unbebaut) | 0,72 ‰ (Gewerbe) |
Beispiel: Grundsteuerwert 310.000 € (Wohnen, Bundesmodell) × 0,31 ‰ = 96,10 € Messbetrag. Bei Hebesatz 470 % ergibt das 451,67 € Grundsteuer im Jahr.
Berechnung in den Ländermodellen
- Bayern (Flächenmodell): Äquivalenzbeträge 0,04 €/m² Grundstück + 0,50 €/m² Gebäudefläche; Wohnflächen mit Messzahl 70 %.
- Hamburg (Wohnlagenmodell): wie Bayern, in normaler Wohnlage zusätzlich −25 %.
- Hessen & Niedersachsen (Flächen-Faktor/-Lage): Flächenbeträge × Lage-Faktor (Bodenrichtwert ÷ Durchschnitts-Bodenrichtwert)0,3.
- Baden-Württemberg (Bodenwertmodell): Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰; bei überwiegender Wohnnutzung 0,91 ‰.
Ermäßigungen (z. B. sozialer Wohnungsbau −25 %, Denkmalschutz) mindern den Messbetrag zusätzlich. Alle Modelle mit Eingabefeldern finden Sie im Rechner.
Messbescheid prüfen
Der Messbescheid ist Grundlagenbescheid: Fehler hier wirken auf die Grundsteuer aller Folgejahre. Einwände gegen die Bewertung müssen per Einspruch beim Finanzamt geltend gemacht werden — ein Widerspruch bei der Gemeinde gegen den Grundsteuerbescheid hilft nicht, wenn der Messbetrag falsch ist.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Messbetrag und Grundsteuer?
Der Messbetrag ist die Zwischengröße vom Finanzamt (Grundsteuerwert × Messzahl bzw. Landesmodell). Die Grundsteuer entsteht erst, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz darauf anwendet: Messbetrag × Hebesatz ÷ 100.
Ändert sich der Messbetrag jedes Jahr?
Nein. Er bleibt bestehen, bis sich am Grundstück etwas Wesentliches ändert (Anbau, Nutzungsänderung, Teilung) oder eine neue Hauptfeststellung erfolgt — im Bundesmodell alle sieben Jahre, erstmals wieder auf den 1.1.2029. Was sich jährlich ändern kann, ist der Hebesatz der Gemeinde.
Mein Messbetrag erscheint zu hoch — was tun?
Prüfen Sie zuerst die Basisdaten (Flächen, Grundstücksart, Baujahr). Fehler werden per Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwert- bzw. Messbescheid geltend gemacht — binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Details: Ratgeber Einspruch.
Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.