Grundsteuer A, B und C: Die drei Arten im Vergleich

Hinter den Buchstaben stecken drei getrennte Steuergegenstände mit jeweils eigenem Hebesatz. Für die allermeisten Eigentümer und Mieter zählt nur die Grundsteuer B.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
GegenstandBetriebe der Land- und Forstwirtschaft („agrarisch“)Alle übrigen Grundstücke: Wohnen, Gewerbe, unbebaut („baulich“)Baureife, unbebaute Grundstücke — als Baulandsteuer
BewertungErtragswertverfahren (§§ 232–242 BewG)je nach Landesmodell (Bundesmodell oder Flächen-/Bodenwertmodell)wie Grundsteuer B (unbebaut)
ZweckBesteuerung der AgrarflächenHaupteinnahmequelle der Gemeinden (~15 Mrd. €/Jahr)Bauland mobilisieren: Spekulation mit unbebauten Grundstücken verteuern
Verbreitungflächendeckendflächendeckendoptional seit 2025 (§ 25 Abs. 5 GrStG); nur wenige Gemeinden

Grundsteuer C: Wer erhebt sie?

Die Grundsteuer C ist mit der Reform neu eingeführt worden: Gemeinden dürfen für baureife, aber unbebaute Grundstücke aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten, höheren Hebesatz festsetzen. Bayern hat die Grundsteuer C nicht übernommen. In unserem Datenbestand weisen derzeit 12 Gemeinden einen eigenen C-Hebesatz aus, darunter:

GemeindeGrundsteuer Czum Vergleich: B
Hamburg8.000 %975 %
Tübingen540 %350 %
Kleve3.000 %635 %
Monheim am Rhein10.000 %1.000 %
Steinfurt2.500 %691 %
Hamminkeln3.855 %771 %
Brüggen1.600 %547 %
Wendlingen am Neckar250 %170 %
Nordwalde2.500 %664 %
Maulbronn205 %160 %
Sasbach870 %290 %
Merdingen480 %240 %

Welche gilt für mich?

Alle drei Hebesätze Ihrer Gemeinde finden Sie im Hebesatz-Verzeichnis; die Steuer selbst berechnen Sie mit dem Rechner.

Häufige Fragen

Warum ist mein Grundsteuer-A-Hebesatz anders als der B-Hebesatz?

Weil die Gemeinde beide unabhängig voneinander festsetzt. Grundsteuer A betrifft nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe und ist meist niedriger — in Berlin beträgt sie sogar 0 %.

Was bedeutet „baureif“ bei der Grundsteuer C?

Baureif sind unbebaute Grundstücke, die nach Lage, Form, Größe und Erschließung sofort bebaut werden könnten und in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind. Die Gemeinde muss die betroffenen Grundstücke ausweisen.

Zahlt man Grundsteuer B und C gleichzeitig?

Nein. Für ein Grundstück gilt genau eine Grundsteuerart. Hat die Gemeinde eine Grundsteuer C beschlossen, ersetzt deren Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke den B-Hebesatz.

Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.