Grundsteuer Rattenkirchen 2026: Hebesatz 260 %

Rattenkirchen, 1.068 Einwohner, gehört zu Bayern. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 260 %2025.

Damit liegt Rattenkirchen 10 Punkte unter dem Median aller 2.056 Gemeinden in Bayern (270 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 420 % (2024) auf 260 % angepasst.

260 %Grundsteuer B
260 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Rattenkirchen — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Rattenkirchen

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)260 %420 %
Grundsteuer B (Grundstücke)260 %420 %
Gewerbesteuer380 %380 %

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, GENESIS-Online 71231 (Realsteuervergleich 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Rattenkirchen

Typische Fälle nach dem Flächenmodell mit dem Hebesatz von 260 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
Einfamilienhaus: 500 m² Grundstück, 140 m² Wohnfläche69,00 €179,40 €
Eigentumswohnung: 80 m² Wohnfläche, 40 m² Grundanteil29,60 €76,96 €
Gewerbe: 1.000 m² Grundstück, 400 m² Nutzfläche240,00 €624,00 €

So rechnet Bayern: Flächenmodell

(Grund 0,04 €/m² + Gebäude 0,50 €/m², Wohnfläche × 70 %) × Hebesatz 260 %

Bayern hat ein reines Flächenmodell (BayGrStG): Der Wert des Grundstücks spielt keine Rolle. Angesetzt werden 0,04 €/m² Grundstücksfläche und 0,50 €/m² Gebäudefläche; für Wohnflächen gilt eine Messzahl von 70 %. Der Grundsteuerwert-Bescheid entfällt — es gibt nur Äquivalenzbeträge.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Waldkraiburg380 %380 %2025
Mühldorf a.Inn365 %350 %2025
Ampfing310 %340 %2025
Haag i.OB290 %440 %2025
Neumarkt-Sankt Veit370 %430 %2025
Kraiburg a.Inn360 %360 %2025
Gars a.Inn250 %380 %2025
Mettenheim300 %400 %2025
Schwindegg380 %440 %2025
Buchbach230 %400 %2025
Polling180 %210 %2025
Aschau a.Inn140 %310 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rattenkirchen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Rattenkirchen 260 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 260 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rattenkirchen?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Rattenkirchen 260,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Rattenkirchen?

Rattenkirchen liegt in Bayern — dort gilt das Flächenmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Bayern.