Grundsteuer Stephansposching 2026: Hebesatz 220 %

Stephansposching, 3.217 Einwohner, gehört zu Bayern. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 220 %2025.

Damit liegt Stephansposching 50 Punkte unter dem Median aller 2.056 Gemeinden in Bayern (270 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 340 % (2024) auf 220 % angepasst.

220 %Grundsteuer B
440 %Grundsteuer A
350 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Stephansposching — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Stephansposching

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)440 %340 %
Grundsteuer B (Grundstücke)220 %340 %
Gewerbesteuer350 %350 %

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, GENESIS-Online 71231 (Realsteuervergleich 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Stephansposching

Typische Fälle nach dem Flächenmodell mit dem Hebesatz von 220 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
Einfamilienhaus: 500 m² Grundstück, 140 m² Wohnfläche69,00 €151,80 €
Eigentumswohnung: 80 m² Wohnfläche, 40 m² Grundanteil29,60 €65,12 €
Gewerbe: 1.000 m² Grundstück, 400 m² Nutzfläche240,00 €528,00 €

So rechnet Bayern: Flächenmodell

(Grund 0,04 €/m² + Gebäude 0,50 €/m², Wohnfläche × 70 %) × Hebesatz 220 %

Bayern hat ein reines Flächenmodell (BayGrStG): Der Wert des Grundstücks spielt keine Rolle. Angesetzt werden 0,04 €/m² Grundstücksfläche und 0,50 €/m² Gebäudefläche; für Wohnflächen gilt eine Messzahl von 70 %. Der Grundsteuerwert-Bescheid entfällt — es gibt nur Äquivalenzbeträge.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Deggendorf330 %330 %2025
Plattling290 %290 %2025
Osterhofen200 %330 %2025
Hengersberg250 %350 %2025
Schöllnach220 %230 %2025
Bernried170 %350 %2025
Metten290 %290 %2025
Winzer175 %200 %2025
Offenberg170 %280 %2025
Künzing290 %300 %2025
Grafling220 %200 %2025
Moos200 %310 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stephansposching?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Stephansposching 220 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 440 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stephansposching?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Stephansposching 220,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Stephansposching?

Stephansposching liegt in Bayern — dort gilt das Flächenmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Bayern.