Grundsteuer Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 2026: Hebesatz 530 %

Rosenheim (Landkreis Altenkirchen), 737 Einwohner, gehört zu Rheinland-Pfalz. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 530 %2024.

Damit liegt Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 65 Punkte über dem Median aller 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (465 %). Angezeigt ist der zuletzt amtlich veröffentlichte Stand (2024). Nach § 25 GrStG gilt ein Hebesatz weiter, bis die Gemeinde per Satzung einen neuen beschließt — prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Grundsteuerbescheid.

530 %Grundsteuer B
530 %Grundsteuer A
420 %Gewerbesteuer
2024Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2024 der Gemeinde Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

SteuerartHebesatz 20242024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)530 %530 %
Grundsteuer B (Grundstücke)530 %530 %
Gewerbesteuer420 %420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Hebesätze der Realsteuern 2024 (Destatis-Gemeindekarte). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)

Typische Fälle nach dem Bundesmodell mit dem Hebesatz von 530 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
Einfamilienhaus (Wohnen), Grundsteuerwert 250.000 €77,50 €410,75 €
Eigentumswohnung (Wohnen), Grundsteuerwert 150.000 €46,50 €246,45 €
Geschäftsgrundstück, Grundsteuerwert 400.000 €136,00 €720,80 €
Unbebautes Grundstück, Grundsteuerwert 80.000 €27,20 €144,16 €

So rechnet Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰ Wohnen / 0,34 ‰ sonst) × Hebesatz 530 %

Es gilt das Bundesmodell: Das Finanzamt stellt aus Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und statistischer Nettokaltmiete den Grundsteuerwert fest. Daraus ergibt sich über die Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohngrundstücke, 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke) der Grundsteuermessbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Betzdorf585 %585 %2024
Wissen660 %660 %2024
Kirchen (Sieg)570 %570 %2024
Altenkirchen (Westerwald)530 %400 %2024
Herdorf465 %400 %2024
Mudersbach540 %480 %2024
Daaden465 %345 %2024
Niederfischbach510 %510 %2024
Hamm (Sieg)500 %400 %2024
Birken-Honigsessen530 %530 %2024
Weitefeld465 %360 %2024
Brachbach525 %410 %2024

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 530 % (Stand 2024), die Grundsteuer A 530 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) 530,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)?

Rosenheim (Landkreis Altenkirchen) liegt in Rheinland-Pfalz — dort gilt das Bundesmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Rheinland-Pfalz.