Grundsteuer Schifferstadt 2026: Hebesatz 490 %

Schifferstadt (amtlich: Schifferstadt, Stadt), 21.405 Einwohner, gehört zu Rheinland-Pfalz. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 490 %2024.

Damit liegt Schifferstadt 25 Punkte über dem Median aller 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (465 %). Angezeigt ist der zuletzt amtlich veröffentlichte Stand (2024). Nach § 25 GrStG gilt ein Hebesatz weiter, bis die Gemeinde per Satzung einen neuen beschließt — prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Grundsteuerbescheid.

490 %Grundsteuer B
370 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer
2024Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2024 der Gemeinde Schifferstadt — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Schifferstadt

SteuerartHebesatz 20242024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)370 %370 %
Grundsteuer B (Grundstücke)490 %490 %
Gewerbesteuer400 %400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Hebesätze der Realsteuern 2024 (Destatis-Gemeindekarte). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Schifferstadt

Typische Fälle nach dem Bundesmodell mit dem Hebesatz von 490 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
Einfamilienhaus (Wohnen), Grundsteuerwert 250.000 €77,50 €379,75 €
Eigentumswohnung (Wohnen), Grundsteuerwert 150.000 €46,50 €227,85 €
Geschäftsgrundstück, Grundsteuerwert 400.000 €136,00 €666,40 €
Unbebautes Grundstück, Grundsteuerwert 80.000 €27,20 €133,28 €

So rechnet Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰ Wohnen / 0,34 ‰ sonst) × Hebesatz 490 %

Es gilt das Bundesmodell: Das Finanzamt stellt aus Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und statistischer Nettokaltmiete den Grundsteuerwert fest. Daraus ergibt sich über die Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohngrundstücke, 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke) der Grundsteuermessbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Mutterstadt465 %345 %2024
Limburgerhof465 %345 %2024
Böhl-Iggelheim465 %345 %2024
Bobenheim-Roxheim465 %345 %2024
Römerberg465 %345 %2024
Altrip465 %345 %2024
Dannstadt-Schauernheim465 %345 %2024
Maxdorf465 %345 %2024
Neuhofen465 %345 %2024
Lambsheim465 %345 %2024
Dudenhofen465 %345 %2024
Waldsee465 %345 %2024

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schifferstadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Schifferstadt 490 % (Stand 2024), die Grundsteuer A 370 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schifferstadt?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Schifferstadt 490,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Schifferstadt?

Schifferstadt liegt in Rheinland-Pfalz — dort gilt das Bundesmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Rheinland-Pfalz.