Grundsteuer Hamburg 2026: Hebesätze aller Gemeinden

Hamburg wendet seit der Grundsteuerreform das Modell Wohnlagenmodell an. Unten finden Sie die Hebesätze der Gemeinde — und oben den passenden Rechner.

1Gemeinden
975 %Median Grundsteuer B
975–975 %Spanne Grundsteuer B
1Hebesätze mit Stand ≥ 2025
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz Ihrer Gemeinde: siehe Tabelle unten
Jahresgrundsteuer 2026

Das Berechnungsmodell in Hamburg

Flächenmodell wie Bayern, normale Wohnlage zusätzlich −25 % × Hebesatz 975 %

Hamburg rechnet nach dem Wohnlagenmodell (HmbGrStG): wie das bayerische Flächenmodell (0,04 €/m² Grund, 0,50 €/m² Gebäude, Wohnen 70 %), zusätzlich wird die Messzahl in normaler Wohnlage um 25 % ermäßigt (Wohnlagenverzeichnis des Mietenspiegels). Hebesatz B: 975 %, Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke: 8.000 %.

Hebesätze 2026 in Hamburg

GemeindeGrSt AGrSt BGrSt CStand
Hamburg1009758.0002025

Angaben in Prozent. Quelle: Finanzbehörde Hamburg; Basis 2024: Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundsteuer in Hamburg?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab: Der Median-Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 975 %, die Spanne reicht von 975 % bis 975 %. Jahresgrundsteuer = Ihr Messbetrag × Hebesatz Ihrer Gemeinde (Tabelle unten).

Welches Modell gilt in Hamburg?

Wohnlagenmodell. Hamburg rechnet nach dem Wohnlagenmodell (HmbGrStG): wie das bayerische Flächenmodell (0,04 €/m² Grund, 0,50 €/m² Gebäude, Wohnen 70 %), zusätzlich wird die Messzahl in normaler Wohnlage um 25 % ermäßigt (Wohnlagenverzeichnis des Mietenspiegels). Hebesatz B: 975 %, Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke: 8.

Was bedeutet die Spalte „Stand“?

Das Jahr des zuletzt amtlich veröffentlichten Hebesatzes. Ein Hebesatz gilt nach § 25 GrStG fort, bis die Gemeinde einen neuen beschließt — ein Stand 2024 heißt also nicht, dass der Wert veraltet ist, sondern dass keine neuere amtliche Veröffentlichung vorliegt.