Grundsteuer Höfen an der Enz 2026: Hebesatz 520 %

Höfen an der Enz, 1.640 Einwohner, gehört zu Baden-Württemberg. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 520 %2025.

Damit liegt Höfen an der Enz 227 Punkte über dem Median aller 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (293 %). Der Hebesatz B blieb gegenüber 2024 unverändert (520 %).

520 %Grundsteuer B
1.415 %Grundsteuer A
360 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Höfen an der Enz — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Höfen an der Enz

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)1.415 %1.850 %
Grundsteuer B (Grundstücke)520 %520 %
Gewerbesteuer360 %360 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS 71517 (Kassenstatistik 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Höfen an der Enz

Typische Fälle nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell mit dem Hebesatz von 520 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)113,75 €591,50 €
300 m² × Bodenrichtwert 400 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)109,20 €567,84 €
800 m² × Bodenrichtwert 150 €/m², gewerblich (1,3 ‰)156,00 €811,20 €

So rechnet Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰ (Wohnen: 0,91 ‰) × Hebesatz 520 %

Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG): Nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zählt — die Gebäudefläche ist unerheblich. Messzahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung −30 % (0,91 ‰). Dadurch fallen die Hebesätze im Land nominal deutlich niedriger aus als anderswo.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Calw480 %495 %2025
Nagold470 %430 %2025
Altensteig580 %645 %2025
Bad Wildbad555 %2.200 %2025
Wildberg470 %1.000 %2025
Bad Liebenzell410 %800 %2025
Althengstett225 %295 %2025
Bad Herrenalb422 %1.579 %2025
Schömberg300 %1.300 %2025
Haiterbach400 %360 %2025
Neubulach460 %400 %2025
Ebhausen420 %450 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Höfen an der Enz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Höfen an der Enz 520 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 1.415 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Höfen an der Enz?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Höfen an der Enz 520,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Höfen an der Enz?

Höfen an der Enz liegt in Baden-Württemberg — dort gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Baden-Württemberg.