Grundsteuer Kernen im Remstal 2026: Hebesatz 230 %

Kernen im Remstal, 15.807 Einwohner, gehört zu Baden-Württemberg. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 230 %2025.

Damit liegt Kernen im Remstal 63 Punkte unter dem Median aller 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (293 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 385 % (2024) auf 230 % angepasst.

230 %Grundsteuer B
600 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Kernen im Remstal — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Kernen im Remstal

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)600 %385 %
Grundsteuer B (Grundstücke)230 %385 %
Gewerbesteuer400 %400 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS 71517 (Kassenstatistik 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Kernen im Remstal

Typische Fälle nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell mit dem Hebesatz von 230 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)113,75 €261,63 €
300 m² × Bodenrichtwert 400 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)109,20 €251,16 €
800 m² × Bodenrichtwert 150 €/m², gewerblich (1,3 ‰)156,00 €358,80 €

So rechnet Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰ (Wohnen: 0,91 ‰) × Hebesatz 230 %

Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG): Nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zählt — die Gebäudefläche ist unerheblich. Messzahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung −30 % (0,91 ‰). Dadurch fallen die Hebesätze im Land nominal deutlich niedriger aus als anderswo.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Waiblingen200 %670 %2025
Fellbach255 %600 %2025
Schorndorf245 %480 %2025
Backnang330 %330 %2025
Winnenden265 %320 %2025
Weinstadt285 %390 %2025
Murrhardt348 %350 %2025
Remshalden230 %345 %2025
Leutenbach200 %530 %2025
Rudersberg200 %350 %2025
Korb180 %700 %2025
Welzheim200 %600 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kernen im Remstal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Kernen im Remstal 230 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 600 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kernen im Remstal?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Kernen im Remstal 230,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Kernen im Remstal?

Kernen im Remstal liegt in Baden-Württemberg — dort gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Baden-Württemberg.