Grundsteuer Königsbach-Stein 2026: Hebesatz 180 %

Königsbach-Stein, 10.120 Einwohner, gehört zu Baden-Württemberg. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 180 %2025.

Damit liegt Königsbach-Stein 113 Punkte unter dem Median aller 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (293 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 330 % (2024) auf 180 % angepasst.

180 %Grundsteuer B
330 %Grundsteuer A
360 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Königsbach-Stein — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Königsbach-Stein

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)330 %320 %
Grundsteuer B (Grundstücke)180 %330 %
Gewerbesteuer360 %360 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS 71517 (Kassenstatistik 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Königsbach-Stein

Typische Fälle nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell mit dem Hebesatz von 180 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)113,75 €204,75 €
300 m² × Bodenrichtwert 400 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)109,20 €196,56 €
800 m² × Bodenrichtwert 150 €/m², gewerblich (1,3 ‰)156,00 €280,80 €

So rechnet Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰ (Wohnen: 0,91 ‰) × Hebesatz 180 %

Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG): Nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zählt — die Gebäudefläche ist unerheblich. Messzahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung −30 % (0,91 ‰). Dadurch fallen die Hebesätze im Land nominal deutlich niedriger aus als anderswo.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Mühlacker230 %360 %2025
Niefern-Öschelbronn144 %144 %2025
Remchingen188 %396 %2025
Straubenhardt135 %260 %2025
Birkenfeld180 %380 %2025
Keltern168 %227 %2025
Neuenbürg200 %325 %2025
Knittlingen190 %360 %2025
Illingen155 %375 %2025
Wiernsheim350 %380 %2025
Neulingen149 %320 %2025
Maulbronn160 %380 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königsbach-Stein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Königsbach-Stein 180 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 330 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königsbach-Stein?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Königsbach-Stein 180,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Königsbach-Stein?

Königsbach-Stein liegt in Baden-Württemberg — dort gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Baden-Württemberg.