Grundsteuer Rosengarten 2026: Hebesatz 450 %

Rosengarten, 5.288 Einwohner, gehört zu Baden-Württemberg. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 %2025.

Damit liegt Rosengarten 157 Punkte über dem Median aller 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (293 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 430 % (2024) auf 450 % angepasst.

450 %Grundsteuer B
390 %Grundsteuer A
350 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Rosengarten — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Rosengarten

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)390 %370 %
Grundsteuer B (Grundstücke)450 %430 %
Gewerbesteuer350 %350 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS 71517 (Kassenstatistik 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Rosengarten

Typische Fälle nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell mit dem Hebesatz von 450 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)113,75 €511,88 €
300 m² × Bodenrichtwert 400 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)109,20 €491,40 €
800 m² × Bodenrichtwert 150 €/m², gewerblich (1,3 ‰)156,00 €702,00 €

So rechnet Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰ (Wohnen: 0,91 ‰) × Hebesatz 450 %

Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG): Nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zählt — die Gebäudefläche ist unerheblich. Messzahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung −30 % (0,91 ‰). Dadurch fallen die Hebesätze im Land nominal deutlich niedriger aus als anderswo.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Schwäbisch Hall535 %400 %2025
Crailsheim350 %390 %2025
Gaildorf357 %454 %2025
Ilshofen445 %450 %2025
Mainhardt330 %500 %2025
Schrozberg470 %590 %2025
Satteldorf380 %420 %2025
Rot am See380 %400 %2025
Blaufelden705 %510 %2025
Obersontheim540 %440 %2025
Frankenhardt410 %430 %2025
Vellberg430 %400 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rosengarten?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Rosengarten 450 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 390 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rosengarten?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Rosengarten 450,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Rosengarten?

Rosengarten liegt in Baden-Württemberg — dort gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Baden-Württemberg.