Grundsteuer Steinenbronn 2026: Hebesatz 215 %

Steinenbronn, 6.407 Einwohner, gehört zu Baden-Württemberg. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 215 %2025.

Damit liegt Steinenbronn 78 Punkte unter dem Median aller 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (293 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 360 % (2024) auf 215 % angepasst.

215 %Grundsteuer B
490 %Grundsteuer A
360 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Steinenbronn — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Steinenbronn

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)490 %360 %
Grundsteuer B (Grundstücke)215 %360 %
Gewerbesteuer360 %360 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS 71517 (Kassenstatistik 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Steinenbronn

Typische Fälle nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell mit dem Hebesatz von 215 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)113,75 €244,56 €
300 m² × Bodenrichtwert 400 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)109,20 €234,78 €
800 m² × Bodenrichtwert 150 €/m², gewerblich (1,3 ‰)156,00 €335,40 €

So rechnet Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰ (Wohnen: 0,91 ‰) × Hebesatz 215 %

Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG): Nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zählt — die Gebäudefläche ist unerheblich. Messzahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung −30 % (0,91 ‰). Dadurch fallen die Hebesätze im Land nominal deutlich niedriger aus als anderswo.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Sindelfingen216 %250 %2025
Böblingen198 %280 %2025
Leonberg220 %500 %2025
Herrenberg225 %320 %2025
Weil der Stadt295 %350 %2025
Renningen190 %660 %2025
Holzgerlingen148 %430 %2025
Gärtringen150 %400 %2025
Rutesheim160 %160 %2025
Schönaich175 %350 %2025
Weil im Schönbuch140 %290 %2025
Magstadt140 %250 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinenbronn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Steinenbronn 215 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 490 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinenbronn?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Steinenbronn 215,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Steinenbronn?

Steinenbronn liegt in Baden-Württemberg — dort gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Baden-Württemberg.