Grundsteuer Neuhaus a.d.Pegnitz 2026: Hebesatz 280 %

Neuhaus a.d.Pegnitz (amtlich: Neuhaus a.d.Pegnitz, M), 2.680 Einwohner, gehört zu Bayern. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 280 %2025.

Damit liegt Neuhaus a.d.Pegnitz 10 Punkte über dem Median aller 2.056 Gemeinden in Bayern (270 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 447 % (2024) auf 280 % angepasst.

280 %Grundsteuer B
446 %Grundsteuer A
330 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Neuhaus a.d.Pegnitz — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Neuhaus a.d.Pegnitz

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)446 %447 %
Grundsteuer B (Grundstücke)280 %447 %
Gewerbesteuer330 %330 %

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, GENESIS-Online 71231 (Realsteuervergleich 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Neuhaus a.d.Pegnitz

Typische Fälle nach dem Flächenmodell mit dem Hebesatz von 280 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
Einfamilienhaus: 500 m² Grundstück, 140 m² Wohnfläche69,00 €193,20 €
Eigentumswohnung: 80 m² Wohnfläche, 40 m² Grundanteil29,60 €82,88 €
Gewerbe: 1.000 m² Grundstück, 400 m² Nutzfläche240,00 €672,00 €

So rechnet Bayern: Flächenmodell

(Grund 0,04 €/m² + Gebäude 0,50 €/m², Wohnfläche × 70 %) × Hebesatz 280 %

Bayern hat ein reines Flächenmodell (BayGrStG): Der Wert des Grundstücks spielt keine Rolle. Angesetzt werden 0,04 €/m² Grundstücksfläche und 0,50 €/m² Gebäudefläche; für Wohnflächen gilt eine Messzahl von 70 %. Der Grundsteuerwert-Bescheid entfällt — es gibt nur Äquivalenzbeträge.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Lauf a.d.Pegnitz295 %487 %2025
Altdorf b.Nürnberg251 %243 %2025
Feucht340 %160 %2025
Röthenbach a.d.Pegnitz260 %335 %2025
Hersbruck300 %250 %2025
Burgthann210 %310 %2025
Schwaig b.Nürnberg300 %245 %2025
Schnaittach247 %468 %2025
Schwarzenbruck335 %310 %2025
Leinburg320 %320 %2025
Pommelsbrunn200 %200 %2025
Rückersdorf450 %350 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuhaus a.d.Pegnitz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Neuhaus a.d.Pegnitz 280 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 446 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuhaus a.d.Pegnitz?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Neuhaus a.d.Pegnitz 280,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Neuhaus a.d.Pegnitz?

Neuhaus a.d.Pegnitz liegt in Bayern — dort gilt das Flächenmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Bayern.