Grundsteuer Zimmern ob Rottweil 2026: Hebesatz 335 %

Zimmern ob Rottweil, 6.321 Einwohner, gehört zu Baden-Württemberg. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 335 %2025.

Damit liegt Zimmern ob Rottweil 42 Punkte über dem Median aller 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg (293 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 360 % (2024) auf 335 % angepasst.

335 %Grundsteuer B
335 %Grundsteuer A
360 %Gewerbesteuer
2025Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2025 der Gemeinde Zimmern ob Rottweil — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Zimmern ob Rottweil

SteuerartHebesatz 20252024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)335 %370 %
Grundsteuer B (Grundstücke)335 %360 %
Gewerbesteuer360 %360 %

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS 71517 (Kassenstatistik 2025). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Zimmern ob Rottweil

Typische Fälle nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell mit dem Hebesatz von 335 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)113,75 €381,06 €
300 m² × Bodenrichtwert 400 €/m², Wohnnutzung (0,91 ‰)109,20 €365,82 €
800 m² × Bodenrichtwert 150 €/m², gewerblich (1,3 ‰)156,00 €522,60 €

So rechnet Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,3 ‰ (Wohnen: 0,91 ‰) × Hebesatz 335 %

Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenwertmodell (LGrStG): Nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert zählt — die Gebäudefläche ist unerheblich. Messzahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung −30 % (0,91 ‰). Dadurch fallen die Hebesätze im Land nominal deutlich niedriger aus als anderswo.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Rottweil430 %370 %2025
Schramberg470 %430 %2025
Oberndorf am Neckar400 %390 %2025
Sulz am Neckar480 %465 %2025
Dunningen320 %320 %2025
Deißlingen285 %460 %2025
Dornhan410 %410 %2025
Vöhringen240 %430 %2025
Aichhalden440 %410 %2025
Dietingen305 %280 %2025
Schiltach400 %250 %2025
Bösingen310 %330 %2025

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Zimmern ob Rottweil?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Zimmern ob Rottweil 335 % (Stand 2025), die Grundsteuer A 335 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Zimmern ob Rottweil?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Zimmern ob Rottweil 335,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Zimmern ob Rottweil?

Zimmern ob Rottweil liegt in Baden-Württemberg — dort gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Baden-Württemberg.