Grundsteuer Übach-Palenberg 2026: Hebesatz 666 %

Übach-Palenberg (amtlich: Übach-Palenberg, Stadt), 24.217 Einwohner, gehört zu Nordrhein-Westfalen. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 666 %2026.

Damit liegt Übach-Palenberg 37 Punkte unter dem Median aller 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (703 %). Zur Grundsteuerreform wurde der Hebesatz B von 680 % (2024) auf 666 % angepasst.

666 %Grundsteuer B
571 %Grundsteuer A
508 %Gewerbesteuer
2026Stand der Daten
Grundsteuer berechnen (2026)
Bestimmt das Berechnungsmodell
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
Aus dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts
Nur bei betrieblicher/sonstiger Nutzung
Im Wertbescheid bzw. unter BORIS Ihres Landes
Steht im Bescheid; Basis des Lage-Faktors
Hebesatz 2026 der Gemeinde Übach-Palenberg — bereits voreingestellt
Jahresgrundsteuer 2026

Alle Hebesätze in Übach-Palenberg

SteuerartHebesatz 20262024 (vor Reform)
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)571 %300 %
Grundsteuer B (Grundstücke)666 %680 %
Gewerbesteuer508 %475 %

Quelle: IT.NRW / Landesdatenbank NRW, vierteljährliche Kassenstatistik (Hebesätze), Stand 1. Quartal 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Beispielrechnungen für Übach-Palenberg

Typische Fälle nach dem Bundesmodell mit dem Hebesatz von 666 % — als Orientierung; maßgeblich ist Ihr Grundsteuermessbescheid.

BeispielMessbetragGrundsteuer/Jahr
Einfamilienhaus (Wohnen), Grundsteuerwert 250.000 €77,50 €516,15 €
Eigentumswohnung (Wohnen), Grundsteuerwert 150.000 €46,50 €309,69 €
Geschäftsgrundstück, Grundsteuerwert 400.000 €136,00 €905,76 €
Unbebautes Grundstück, Grundsteuerwert 80.000 €27,20 €181,15 €

So rechnet Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,31 ‰ Wohnen / 0,34 ‰ sonst) × Hebesatz 666 %

Es gilt das Bundesmodell: Das Finanzamt stellt aus Bodenrichtwert, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und statistischer Nettokaltmiete den Grundsteuerwert fest. Daraus ergibt sich über die Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohngrundstücke, 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke) der Grundsteuermessbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert.

Weitere Gemeinden im Kreis

GemeindeGrundsteuer BGrundsteuer AStand
Erkelenz595 %580 %2026
Heinsberg (Rhld.)559 %580 %2026
Hückelhoven605 %560 %2026
Geilenkirchen680 %599 %2026
Wegberg704 %495 %2026
Wassenberg569 %410 %2026
Gangelt571 %377 %2026
Selfkant878 %589 %2026
Waldfeucht800 %501 %2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Übach-Palenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Übach-Palenberg 666 % (Stand 2026), die Grundsteuer A 571 %.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Übach-Palenberg?

Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) × Hebesatz = Jahresgrundsteuer. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 100 € ergeben sich in Übach-Palenberg 666,00 € pro Jahr, zahlbar in vier Raten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11., § 28 GrStG). Oben im Rechner ist der Hebesatz bereits voreingestellt.

Welches Berechnungsmodell gilt in Übach-Palenberg?

Übach-Palenberg liegt in Nordrhein-Westfalen — dort gilt das Bundesmodell. Der Messbetrag wird nach diesem Modell vom Finanzamt festgesetzt; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an. Details und alle Hebesätze des Landes: Grundsteuer Nordrhein-Westfalen.